Vorträge beim Präventionstag in Stuttgart

(die vollständigen Referatstexte werden zum Präventionstag am 17./18. Mai 2004 eingestellt)

Poster-Session "10 Jahre KKP in Baden-Württemberg"

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Dieter Dölling

 

Wolfgang Heinz

 

Kommunale Kriminalprävention aus wissenschaftlicher Sicht

 

Die Einsicht, dass Prävention Vorrang hat vor Repression, ist alt. Dass diese Einsicht in Deutschland erst seit etwa einem Jahrzehnt (wieder) beherzigt wird, ist demnach kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Auch hinsichtlich der zweiten Zieldimension von Kriminalprävention, Kriminalitätsfurcht, vermag Strafrecht (fast) nichts zu bewirken. Unbestritten ist schließlich, dass der auf kommunaler Ebene durchgeführten Kriminalprävention besondere Bedeutung zukommt.

Auf den ersten Blick ist deshalb das, was in den letzten Jahren in kriminalpräventiver Hinsicht in den Kommunen geschehen ist, von einer bestechenden Vernünftigkeit. Ein zweiter Blick lohnt gleichwohl. Kritisch ist zu fragen, ob Kommunale Kriminalprävention nicht zu stark polizeiorientiert, überwiegend behörden- bzw. institutionen­zentriert (geworden) ist, Bürgerpartizipation, Kooperation und Gemeinsinn der BürgerInnen zu wenig gefördert worden sind. Die Zielwahl - Schwerpunkte sind zumeist Jugendkriminalität, die Drogen- und die öffentlich sichtbare Kriminalität, während andere Kriminalitätsformen mit beträchtlichen Schadensrisiken vielfach ausgeblendet werden – wie die Mittelwahl – Erkenntnisse ausländischer Wirkungsforschungen werden noch zu selten berücksichtigt – verdienen ebenso einen kritischen Blick wie der Stand der Ergebnisevaluation und der Kontrolle von Verlagerungs- oder Verdrängungseffekten der hiesigen kriminalpräventiven Projekte auf kommunaler Ebene.

Manchmal scheint es, als ob die Diskussion über Ziele und Grenzen Kommunaler Kriminalprävention etwas zu kurz käme: Totale Sicherheit, wie sie in der Zielvorgabe die "sichere Stadt" anklingt, ist nicht nur nicht erreichbar, sie ist nicht einmal wünschenswert, weil sie auf Kosten unser aller Freiheit und der unabdingbaren Persönlichkeitsrechte ginge. Der Blick in das Ausland zeigt unübersehbar Abwege der Kriminalprävention, so wenn Ausgangssperren für Jugendliche zur Nachtzeit eingeführt werden oder wenn Stigmatisierung als Mittel der Kriminalprävention eingesetzt wird. Kriminalprävention ohne Blick auf die Grenzen, die durch die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte unserer Verfassungsordnung gesetzt sind, ist uferlos, weil sie alle Bereiche und jeglichen Lebensabschnitt erfasste. Nicht nur über die Mittel, sondern auch über die Ziele (und die Grenzen) dessen, was mit Prävention erreicht werden soll und darf, ist eine offene und grundsätzliche Diskussion notwendig.

Dieter Hermann

 

Geschlechtsspezifische Aspekte der Gewaltprävention

Kaum ein Merkmal steht mit Kriminalität – insbesondere mit Gewaltkriminalität – in so enger Beziehung wie das Geschlecht. In nahezu allen Hell- und Dunkelfeldstudien wird belegt, dass weniger Frauen als Männer kriminell sind und kriminelle Frauen im Durchschnitt weniger und leichtere Straftaten begehen. Zudem belegen zahlreiche Studien, dass Frauen eine größere Kriminalitätsfurcht als Männer haben. Trotzdem findet man kaum kriminalpräventive Ansätze, die diese Zusammenhänge berücksichtigen und geschlechterdifferenzierende Maßnahmen vorschlagen. In dem Beitrag werden Gründe für den Zusammenhang zwischen Geschlecht und Kriminalität bzw. Kriminalitätsfurcht untersucht und Vorschläge für die Berücksichtigung des Gender-Aspekts bei kriminalpräventiven Maßnahmen diskutiert.

Helmut Kury

 

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